Teilnahmebedingungen

für die Buchung von digitalen Veranstaltungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie


Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden von Konferenzen, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltung“) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (im Folgenden „VERANSTALTER“). Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

I. Allgemeine Regelungen

1. Erwerb von Tickets, Stornierung

1.1 Vertragsschluss

Nach Versand der Anmeldung (über die Website oder auf anderem Wege) erhalten die Teilnehmer*innen zunächst eine Eingangsbestätigung, die noch unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der gewünschten Tickets steht. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der VERANSTALTER den Teilnehmer*innen eine ausdrückliche Teilnahmebestätigung zuschickt.

1.2 Weitergabe der Tickets

Die Teilnehmer*innen sind berechtigt, das Ticket an einen Dritten weiterzugeben. Sie dürfen dabei allerdings keinen höheren als den ursprünglich vom VERANSTALTER verlangten Kaufpreis verlangen, kostenlose Tickets haben sie kostenfrei weiterzugeben. Sofern in der Anmeldung eine namentliche Anmeldung als erforderlich angegeben wird, ist dem VERANSTALTER der Name und ggf. die Anschrift des Ersatzteilnehmenden per E-Mail an manufacturing-x@vdi.de unverzüglich mitzuteilen. Das Ticket gilt immer nur für eine Person. Bei Weitergabe des Tickets darf es vom ursprünglichen Inhaber nicht mehr genutzt werden.

1.4 Ticketkontrolle

2. Verlegung/Programmänderung, Absage und Abbruchg

2.1 Verlegung/Programmänderung

2.2 Absage

Der VERANSTALTER ist berechtigt, die Veranstaltung aus sachlichen Gründen, u.a. wegen zu geringer Teilnehmendenzahl, bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen. Sofern ein wichtiger, vom VERANSTALTER nicht beeinflussbarer Grund erst später eintritt (z.B. Erkrankung des Vortragenden, behördliche Anordnung), ist auch eine kurzfristigere Absage möglich.

2.3 Wiederholung der Veranstaltung

2.4 Reisekostenerstattung

3. Urheberrechte

3.1 Tagungsunterlagen

3.2 Verbot der Aufzeichnung

Eine Aufzeichnung der Veranstaltung sowie von Teilen davon durch die Teilnehmer*innen ist untersagt.

4. Haftung

4.1

4.2

Der VERANSTALTER haftet unbeschränkt bei der vorsätzlichen Verursachung von Schäden, bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistiger Täuschung oder in Produkthaftungsfällen. Im Falle der Verletzung einer Garantie richtet sich der Haftungsumfang nach dem Inhalt des Garantieversprechens.

4.3

Im Übrigen haftet der VERANSTALTER bei jeder fahrlässigen Verletzung solcher Pflichten, deren Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer*innen regelmäßig vertraut und vertrauen dürfen, bei jeder fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Nebenpflichten durch seine gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten sowie bei der grob fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Nebenpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Darüber hinaus ist die Haftung des VERANSTALTERs ausgeschlossen.

5. Umfrage

II. Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme an Online-Veranstaltungen

1. Haftung

In Ergänzung zu den Regelungen nach II. 5. gilt:

1.1

1.2

2. Namensangabe, Videoaufnahme, Einwilligung der Teilnehmer*innen

2.1 Verwendungszwecke Video

2.2 Einwilligung zur Veröffentlichung des Namens

2.3 Einwilligung Bildnutzung

2.4 Kein nachträglicher Widerruf der Einwilligung möglich